Danach folgt eine einjährige praktische Ausbildung in einer öffentlichen oder einer Anstaltsapotheke. In der darauf folgenden Aspirantenprüfung, einer Prüfung unter staatlicher Aufsicht, muss der Kandidat beweisen, dass er den Weg vom Pharmazeuten zum Apotheker erfolgreich hinter sich gebracht hat. Nach der bestandenen Aspirantenprüfung ist er dann berechtigt für 6 Wochen eine Apotheke zu leiten.
Nach weiteren 5 Jahren Praxis hat der Apotheker das Recht Konzessionär einer öffentlichen Apotheke zu werden.
Die Ausbildung zum PKA (Pharmazeutisch Kaufmännischer Assistent)
Nach einer 3-jährigen Lehrzeit in der Berufsschule sowie in der Apotheke, erfolgt die Lehrabschlussprüfung. Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung berechtigt zum Titel PKA, Pharamzeutisch Kaufmännischer Assistent.