HP-V (Human Papilloma-Virus)
Mit dem Humanen Papilloma-Virus können sich sowohl Frauen als auch Männer infizieren. Das HP-V wird durch direkten (Haut)Kontakt, vor allem beim Geschlechtsverkehr, übertragen. In seltenen Fällen können sich Neugeborene über den Geburtsweg anstecken. Da die Viren hoch infektiös sind, ist eine Übertragung sehr leicht möglich. Einen gewissen Infektionsschutz bieten Kondome.
Die Durchseuchung der Bevölkerung ist sehr hoch: 70% machen im Laufe ihres Lebens eine HP-V-Infektion durch. Bei etwa 90% der Betroffenen ist das Immunsystem selbst in der Lage mit den Eindringlingen fertig zu werden. In 10 % der Fälle kommt es zu chronischen Infektionen, welche in weiterer Folge auch Krebs verursachen können.
Warzenbildung
Von den derzeit identifizierten 180 Typen des Papilloma-Virus können etwa 40 die Haut sowie Genitalschleimhaut und in Abhängigkeit von Sexualpraktiken auch andere Schleimhautregionen befallen und harmlose Warzen hervorrufen. Genitalwarzen werden zu 90% von den HP-V-Typen 6 und 11 verursacht. Sie machen sich durch Jucken, Brennen oder auch Schmerzen bemerkbar. In etwa 30% der Fälle verschwinden die Warzen wieder von selbst. Die Therapie von Genitalwarzen kann aber auch langwierig und schmerzhaft sein (häufige Rückfälle).
Krebserkrankungen verursacht durch HP-V
Derzeit sind 16 HP-V-Untertypen bekannt, die Krebs auslösen können (= onkogen). Für die Entstehung des Gebärmutterhalskrebses beispielsweise sind zu 70% die HP-V-Typen 16 und 18 verantwortlich. Onkogene HP-Viren können Krebs im Bereich der Scheide, des Penis, des Mund- und Rachenraums sowie des Anus verursachen. Gebärmutterhalskrebs ist weltweit die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache bei jungen Frauen unter 45 Jahren. An erster Stelle steht Brustkrebs.
Der Häufigkeitsgipfel für eine HP-V-Infektion liegt bei Frauen zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr. In 60-90% der Fälle ist die Infektion binnen eines Jahres wieder verschwunden. Bei 20% kann es im Zuge einer Infektion mit HP-V 16, 18 und 31 zu Gewebeveränderungen kommen, die im Laufe von 15-20 Jahren zu einem Gebärmutterhalskrebs führen. Als begünstigende Faktoren wären zu nennen: früher erster Geschlechtsverkehr, häufiger Partnerwechsel, Langzeiteinnahme der Pille, eine erworbene Immunschwäche, Rauchen, mangelnde Hygiene, Genitalinfektionen. Der Altersgipfel beim Gebärmutterhalskrebs liegt zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr.
Medizinische Vorsorgemaßnahmen
1.) PAP-Abstrich
Die Infektion mit onkogenen HP-Viren und die Bildung eines Zervixkarzinoms erfolgt in der Regel völlig unauffällig und kann nur mittels Krebsabstrich diagnostiziert werden.
Durch die jährliche Durchführung des schmerzfreien PAP-Abstriches (benannt nach George Papanicolaou, dem Erfinder dieser Methode) wird das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu sterben reduziert. Bei rechtzeitiger Entdeckung und Therapie ist Gebärmutterhalskrebs zu nahezu 100% heilbar!
Beim PAP-Abstrich werden mittels einer Art Wattestäbchen oder einem Bürstchen von der Oberfläche des Muttermundes (bzw. nach bereits erfolgter Gebärmutterentfernung aus der Scheide) Hautzellen entnommen. Die Probe wird anschließend in einem zytologischen Labor auf Zellveränderungen hin untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung lässt sich in verschiedene Stadien einteilen (PAP I und PAP II = normales Zellbild bis PAP V = eindeutig bösartige Tumorzellen nachweisbar).
Hinweis: 24 Stunden vor dem PAP-Abstrich sollten keine Spermizide oder Gleitmittel verwendet werden, da diese das Ergebnis verfälschen können.
Durch die Früherkennung mit nachfolgender Behandlung (abhängig vom Stadium der Erkrankung: von operativem Entfernen des befallenen Gewebes = Konisation, bis Entfernung der gesamten Gebärmutter sowie Strahlentherapie) lassen sich rund ¾ aller aufgetretenen Gebärmutterhalskrebse in ihrer Entwicklung stoppen.
Der PAP-Test identifiziert darüber hinaus aber auch andere entzündliche Veränderungen, so dass nicht jedes auffällige Ergebnis Gebärmutterhalskrebs bedeuten muss.
2.) Impfung
Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen einer gegen HP-Viren 6, 11, 16, 18 sowie einer gegen HP-Viren 16 & 18. Fragen dazu richten Sie bitte an Ihre/n Arzt/Ärztin oder ApothekerIn.
Wichtige Hinweise:
- Die Impfung dient nicht der Behandlung eines bereits diagnostizierten Gebärmutterhalskrebses oder seiner Vorstufen, sie ist eine reine Vorsorgemaßnahme, welche die Entstehung von Warzen oder Tumoren verhindern soll.
- Diese Impfung soll die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung bei dem/der GynäkologIn ergänzen, aber keinesfalls ersetzen. Denn andere HP-V-Subtypen bleiben gefährlich und können Abnormitäten bzw. Gebärmutterhalskrebs verursachen.